Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) haben Anspruch auf eine Behandlung, sofern diese notwendig ist, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern. Unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots erbrachte Behandlungen müssen die nach den Regeln ärztlicher Kunst zweckmäßig und ausreichend sein und dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Schon hier wird deutlich, dass es Bereiche ärztlicher Tätigkeiten gibt, der nicht im Leistungskataloges der GKV enthalten sind.
Dennoch werden sie von Patienten nachgefragt und können ärztlich empfehlenswert sein. Ob als Ergänzung des vertragsärztlichen Leistungskatalogs und/oder als fallbezogene Verbesserung der Patientenversorgung – Patienten dürfen solche Leistungen beanspruchen, und Ärzte dürfen im Rahmen der Therapie- freiheit diese Leistungen grundsätzlich erbringen. Wichtig ist aber in jedem Fall, dass IGeL-Leistungen immer eine „Wunschleistung“ sind.
Wir haben hier eine Auswahl häufig wiederkehrender Leistungen zusammengestellt, die sich seit langem als IgeL-Leistungen bewährt haben und unter Ärzten wie Patienten eine breite Akzeptanz als medizinisch sinnvolle Ergänzung besitzen.
Der Anaesthesist Dr. med. Jörg Dingfelder arbeitet seit 1.1.2011 bei Herzomed
Start unserer neuen Kollegin aus der Chirurgie: Dr Hingler
Seit dem 4.07.2011 finden Sie unsere Praxisräume des MVZ Fürth (Dr. Dust, Dr. Voit, Dr. Schwägerl, D...